Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Erlebniszeit.
1. Vertragsabschluss 
Mit der Terminvereinbarung und dem gegenseitigen Einverständnis in schriftlicher, elektronischer, telefonischer oder persönlicher Form kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns als Veranstalter zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für beide Parteien wirksam. Sie anerkennen durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.
2. Vertragsgegenstand 
Wir verpflichten uns, bei dem von Ihnen gewünschten Event die Leistungen zu erbringen, welche wir gemäss den Beschreibungen in der Homepage anbieten. Sonderwünsche können gegen Absprache mit uns berücksichtigt werden und werden im Voraus schriftlich vereinbart. Allfällige Mehrkosten trägt der Kunde.
3. Preise
Der aktuelle Preis für den Event ist auf der Homepage ersichtlich. Er versteht sich in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt immer auf Vorkasse (in der Regel innert 30 Tagen, spätestens aber bis 10 Tage vor dem Event). Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen uns als Veranstalter, die Leistungen zurückzuhalten, oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 5 beim Kunden eingefordert bzw. in Rechnung gestellt. 
5. Annullation 
a) durch den Kunden 
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss schriftlich oder via Mail (elektronisch) erfolgen und ist ab dem Eintreffen gültig.
Bei der Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:
- bis 30 Tage vor dem Event: keine Kosten zulasten des Kunden
- 29 – 10 Tage vor dem Event: 50% des Preises
- 9 - 1 Tage vor dem Event: 75% des Preises
- bis 24 Stunden vor Eventbeginn: 100% des Preises
Wenn der Anlass nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde unabgemeldet gar nicht erscheint, bezahlt er 100% des Preises und es besteht keinerlei Recht auf Rückvergütung bzw. Anspruch auf einene neuen Termin.
Beginnt der Anlass später oder endet er früher, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. 
Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden später als 10 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.
b) durch uns Veranstalter 
Liegen Umstände vor, die die Durchführung unmöglich machen (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, Hunde oder Krankheit), können wir als Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen und vom Vertrag zurück treten. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 
6. Programmänderung oder Abbruch des Anlasses nach Vertragsabschluss 
Wir als Veranstalter behalten uns vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Wir sind aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
7. Abbruch des Anlasses durch den Kunden 
Bricht ein Kunde den Anlass vorzeitig ab oder verlässt er ihn verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
8. Teilnahmebedingungen 
Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Die Teilnahme an einem Anlass unter Drogen- und Alkoholeinfluss oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen von uns strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behalten wir uns vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen.
9. Versicherung 
Der Teilnehmer ist durch uns als Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Wir können dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Haftung 
Wir als Veranstalter lehnen jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen haften wir nur, wenn wir in Verrichtung unserer Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handeln. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung unsererseits.
11. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit uns als Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. 


St. Gallen, 01. Januar 2018



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